Was ist ein Wartungsvertrag?
Ein Wartungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister über regelmäßig durchzuführende Wartungsleistungen. Er beschreibt typischerweise die zu betreuenden Objekte, den Leistungsumfang (z. B. Inspektion, Reinigung, kleinere Instandsetzungen), Wartungsintervalle, Melde- und Freigabeprozesse, Vergütung sowie die Form der Dokumentation. Ziel ist es, den Zustand zu erhalten, Ausfälle zu reduzieren und Maßnahmen nachvollziehbar zu planen.
Ziel
Betriebssicherheit und Werterhalt durch planbare, wiederkehrende Wartung sowie transparente Zuständigkeiten und Kosten.
Typisch für
Gebäudehüllen, Dächer, Absturzsicherungen, technische Aufbauten, Werbeträger, Blitzschutz sowie schwer zugängliche Bereiche, die regelmäßig geprüft werden müssen.
Ergebnis
Dokumentierte Zustandsbewertung, priorisierte Maßnahmenliste und – je nach Vertrag – direkt umgesetzte Kleinreparaturen oder ein Angebot für weitergehende Arbeiten.
Ablauf einer Wartungsvertrag
Ein Wartungsvertrag wird in der Praxis über wiederkehrende Termine und klar definierte Abläufe umgesetzt. Wichtig sind eindeutige Schnittstellen: Was wird sofort erledigt, was wird nur gemeldet und freigegeben?
1) Vorbereitung
- Objekt- und Anlagenliste, Zugangswege und Ansprechpartner festlegen
- Leistungsumfang, Intervalle, Sicherheitsanforderungen und Dokumentationsform abstimmen
- Terminplanung, Freigaben (z. B. Zugang, Abschaltungen) und Materialdisposition klären
2) Prüfung vor Ort
- Sicht- und Funktionsprüfungen gemäß vereinbartem Umfang durchführen
- Abweichungen, Schäden und Risiken erfassen (z. B. Korrosion, lose Bauteile, Undichtigkeiten)
- Vereinbarte Sofortmaßnahmen/Kleinreparaturen ausführen oder zur Freigabe melden
3) Auswertung & Empfehlungen
- Prüfbericht mit Fotodokumentation und Befunden erstellen
- Maßnahmen priorisieren (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) und Aufwand abschätzen
- Empfehlungen für Instandsetzung, Intervalle oder Anpassungen des Vertragsumfangs ableiten
Was wird typischerweise geprüft?
Der konkrete Leistungsumfang hängt vom Objekt, den Risiken und den betrieblichen Anforderungen ab. Häufig werden wiederkehrende Sichtprüfungen mit Reinigungs- und Instandhaltungsanteilen kombiniert.
Fassade & Gebäudehülle
- Kontrolle von Fassadenbekleidungen, Befestigungen und Anschlussdetails
- Prüfung von Fugen, Dichtstoffen und erkennbaren Feuchteschäden
- Sichtprüfung von Fensteranschlüssen, Absturzsicherungen und Anbauteilen
- Entfernung von Verschmutzungen oder Bewuchs, soweit vertraglich vereinbart
Dach & Aufbauten
- Sichtprüfung von Dachhaut, Anschlüssen, Durchdringungen und Entwässerung
- Kontrolle von Dachrinnen, Fallrohren und Notentwässerung auf Verstopfung/Schäden
- Prüfung von Aufbauten (z. B. Geländer, Leitern, Werbeträger, Blitzschutz-Komponenten) im vereinbarten Rahmen
- Erfassung von losen Teilen, Korrosion oder Beschädigungen mit Handlungsempfehlung
Warum Seilzugangstechnik oft ideal ist
Seilzugangstechnik ermöglicht Wartungsarbeiten an schwer erreichbaren Bereichen mit geringem Rüstaufwand und hoher Flexibilität. Dadurch lassen sich Prüfintervalle wirtschaftlich einhalten, ohne lange Sperrzeiten oder umfangreiche Aufbauten. Besonders bei Fassaden, Dachkanten, Schächten oder technischen Aufbauten kann der Zugang präzise und punktgenau erfolgen.
Dokumentation & Ergebnisbericht
Ein Wartungsvertrag lebt von nachvollziehbarer Dokumentation. Sie schafft Transparenz, erleichtert die Planung weiterer Maßnahmen und dient als Nachweis gegenüber internen und externen Stellen.
Typische Inhalte eines Berichts
- Objekt- und Anlagenübersicht mit Wartungsintervallen und Zuständigkeiten
- Prüfbericht je Termin mit Befunden, Datum, eingesetzten Verfahren und Beteiligten
- Fotodokumentation mit eindeutiger Zuordnung (Ort, Bauteil, Schadensbild)
- Maßnahmenliste mit Priorität, Empfehlung und ggf. Kostenschätzung/Angebot
- Protokoll über ausgeführte Sofortmaßnahmen und offene Punkte zur Freigabe
FAQ: Wartungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Inspektion im Vertrag?
Eine Inspektion beschreibt das Feststellen und Bewerten des Ist-Zustands (z. B. Sichtprüfung, Funktionskontrolle). Wartung umfasst Maßnahmen zum Erhalt des Soll-Zustands (z. B. Reinigen, Nachstellen, Schmieren), soweit dies für das jeweilige Objekt sinnvoll und vereinbart ist. Im Wartungsvertrag sollte klar geregelt sein, welche Tätigkeiten enthalten sind und welche nur als Empfehlung dokumentiert werden.
Wie werden Kleinreparaturen im Wartungsvertrag geregelt?
Üblich sind definierte Grenzen, z. B. nach Zeitaufwand, Materialwert oder Art der Tätigkeit. Alles darüber hinaus wird als Befund gemeldet und nach Freigabe umgesetzt. Wichtig ist eine eindeutige Regelung zu Material, Abrechnung und Entscheidungswegen, damit vor Ort keine Unklarheiten entstehen.
Welche Angaben sollten im Wartungsvertrag unbedingt enthalten sein?
Mindestens: betreute Objekte/Anlagen, Leistungsumfang, Intervalle, Zugangs- und Sicherheitsanforderungen, Ansprechpartner und Reaktionszeiten, Dokumentationsform sowie Vergütung und Abrechnungslogik. Zusätzlich sinnvoll: Regelungen zu Sperrungen, Freigaben, Wetter-/Zugangsausfällen und zur Behandlung von festgestellten Mängeln.
Wartungsvertrag für schwer zugängliche Bereiche planen
Wir unterstützen bei der Definition von Leistungsumfang, Intervallen und Dokumentation – insbesondere dort, wo Fassaden, Dächer oder Aufbauten nur mit speziellem Zugang sicher erreichbar sind. Auf Wunsch kombinieren wir wiederkehrende Prüfungen mit Reinigungs- und Reparaturleistungen im abgestimmten Rahmen.